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4 KLs-410 Js 12/21-3/21•Landgericht Arnsberg, 2021-06-18, 4 KLs-410 Js 12/21-3/21
4 KLs-410 Js 12/21-3/21Tribunal Cantonal18 de jun. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-18
Aktenzeichen: 4 KLs-410 Js 12/21-3/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2021:0618.4KLS410JS12.21.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Der Angeklagte A wird wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen und wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl in sieben Fällen und wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte B wird wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl in sieben Fällen und wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte C wird wegen Beihilfe zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in fünf Fällen und wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl in sieben Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten schweren Bandendiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften bezüglich des Angeklagten C: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 244a Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 StGB
Angewandte Vorschriften bezüglich der Angeklagten A und B: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 244a Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB
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