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2 O 25/19•Landgericht Arnsberg, 2020-07-09, 2 O 25/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-09
Aktenzeichen: 2 O 25/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0709.2O25.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin trägt die Klägerin.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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