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8 O 107/19•Landgericht Arnsberg, 2020-04-09, 8 O 107/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 8 O 107/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0409.8O107.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.008.2019 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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