Landgericht Arnsberg, 2017-06-14, 1 O 182/16

1 O 182/16Tribunal Cantonal14 de jun. de 2017

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Landgericht Arnsberg — 1 O 182/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-14

Aktenzeichen: 1 O 182/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0614.1O182.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.781,72 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges B mit der Fahrgestellnummer X.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 12.08.2016 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1) bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert für den Rechtsstreit beträgt 39.179,06 €.

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