projetos
1 O 34/24•Landgericht Aachen, 2025-01-23, 1 O 34/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-23
Aktenzeichen: 1 O 34/24
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2025:0123.1O34.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist unzulässig.
Der Streitwert ist mit Beschluss der Kammer vom 28.02.2024 auf bis 500,00 Euro festgesetzt worden.
Die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte ist hiernach gem. §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG nicht eröffnet.
Die Berufung wird nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des § 511 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.
H. Y. V.
Beglaubigt
Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle
Landgericht Aachen
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.