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99 KLs 2/22•Landgericht Aachen, 2023-10-26, 99 KLs 2/22
99 KLs 2/22Tribunal Cantonal26 de out. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-26
Aktenzeichen: 99 KLs 2/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:1026.99KLS2.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Jugendkammer
Der Angeklagte M. wird wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei (3) Jahren und vier (4) Monaten
verurteilt.
Die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft wird im Maßstab 1:1 angerechnet.
Der Angeklagte N. wird wegen schweren Bandendiebstahls in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie wegen Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen – schwerer Bandendiebstahl in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl – zu einer
Einheitsjugendstrafe von einem (1) Jahr und sechs (6) Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Strafe gilt infolge der Verurteilungen des Angeklagten durch das Urteil der Rechtbank Limburg vom 28.02.2022 – Parketnummer 03/702787-19, 03/702676-20, 03/702748-20 und 03/185919-17 – sowie das Urteil der Rechtbank Limburg vom gleichen Tag – Parketnummer 03/260919-20 – als vollständig vollstreckt.
Zu Lasten des Angeklagten M. wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 255.000,00 € angeordnet.
Zu Lasten des Angeklagten N. wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 120.975,00 € angeordnet.
Der Angeklagte M. trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt wurde.
Soweit der Angeklagte N. freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. Im Übrigen wird davon abgesehen, dem Angeklagten N. die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.
Angeklagter M.:
§§ 242 Absatz 1, 243 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 244 Absatz 4, 244a Absatz 1, 25 Absatz 2, 52, 53, 73 Absatz 1, 73c StGB
Angeklagter N.:
§§ 30 Absatz 2 Variante 1, 242 Absatz 1, 243 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 244a Absatz 1, 25 Absatz 2, 53, 73 Absatz 1, 73c StGB, 1, 17, 18 Absatz, 21, 31, 105 JGG
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