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1 O 186/21•Landgericht Aachen, 2023-10-13, 1 O 186/21
Entscheidungsdatum: 2023-10-13
Aktenzeichen: 1 O 186/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:1013.1O186.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Verbindlichkeiten in Höhe von 60,00 € gegenüber der Chirurgischen Gemeinschaftspraxis Dr. X & Y und in Höhe von 20,74 € gegenüber der X- GmbH, sowie hinsichtlich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € gegenüber den Rechtsanwälten Krings und Krings, Kirchstr. 40, 52499 Baesweiler, freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwehren, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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