Landgericht Aachen, 2021-08-05, 3 S 2/21

3 S 2/21Tribunal Cantonal5 de ago. de 2021

Abrir fonte

Regest

Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf. Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.

Texto completo

Landgericht Aachen — 3 S 2/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-05

Aktenzeichen: 3 S 2/21

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0805.3S2.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 328, 334, 544, 598, 873

Leitsätze

Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf.

Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.

Tenor

./.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.