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9 O 173/20•Landgericht Aachen, 2021-01-14, 9 O 173/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 9 O 173/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0114.9O173.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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