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1 O 269/20•Landgericht Aachen, 2021-01-07, 1 O 269/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-07
Aktenzeichen: 1 O 269/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0107.1O269.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die primären Leistungspflichten der Kläger aus dem mit der Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag vom 30.07.2015 über 27.718,77 € zur Zahlung von Zinsen und zur Erbringung von Tilgungsleistungen aufgrund des erklärten Widerrufs vom 01.11.2019 erloschen sind.
Es wird festgestellt, dass die Kläger verpflichtet sind, Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs Opel Mokka 1.4 Turbo ecoFLEX, FIN: G zu leisten, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Wagens nicht notwendig war.
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 76 % zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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