Landgericht Aachen, 2020-10-15, 69 KLs 26/17

69 KLs 26/17Tribunal Cantonal15 de out. de 2020

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Landgericht Aachen — 69 KLs 26/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-15

Aktenzeichen: 69 KLs 26/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1015.69KLS26.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte K. wird unter Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs wegen versuchter Nötigung sowie unerlaubten Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei (2) Jahren verurteilt

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Davon gelten zwei (2) Monate als vollstreckt.

Der Angeklagte K. wird wegen Beihilfe zur versuchten Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von

neun (9) Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Davon gelten zwei (2) Monate als vollstreckt.

Der Angeklagte B. wird wegen Beihilfe zur versuchten Nötigung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts zu einer Freiheitsstrafe von

einem (1) Jahr und einem (1) Monat

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Davon gelten zwei (2) Monate als vollstreckt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten einschließlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens soweit über sie nicht bereits im Urteil des Bundesgerichtshofs erkannt worden ist. Die Gebühren des Revisionsverfahrens werden um die Hälfte ermäßigt.

  • angewandte Vorschriften: §§ 240 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 22, 23, 27, 53, 55 StGB, § 52 Abs.1 Nr.2b WaffG -

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