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12 O 530/19•Landgericht Aachen, 2020-05-05, 12 O 530/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 12 O 530/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0505.12O530.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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