Landgericht Aachen, 2020-03-12, 52 Ks 1/20

52 Ks 1/20Tribunal Cantonal12 de mar. de 2020

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Landgericht Aachen — 52 Ks 1/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 52 Ks 1/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0312.52KS1.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Die Angeklagte Sp wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

acht Jahren

verurteilt.

Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen.

Der Angeklagte F wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord und zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben Jahren

verurteilt.

Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf von fünf Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, ihre Auslagen und die Auslagen der Nebenkläger.

Angeklagter Sp: §§ 142 Abs. 1 Nr. 1, 211 Abs.1, 2, 3.Gruppe, 2. Alt., 222, 13 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG

Angeklagter F: §§ 142 Abs. 1 Nr. 1, 211 Abs.1, 2, 3.Gruppe, 2. Alt., 13 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 27 Abs. 1, 52, 53, 69a, StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG

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