Landgericht Aachen, 2017-06-20, 10 O 470/16

10 O 470/16Tribunal Cantonal20 de jun. de 2017

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Landgericht Aachen — 10 O 470/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-20

Aktenzeichen: 10 O 470/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0620.10O470.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: BGB § 81 Abs. 1, § 133, § 157

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger zu 1) von dem Stifter S durch notarielles Testament vor Notar Dr. Q2 – UR xxx/xxxx – vom 27.01.2012 für den Zeitraum vom 10.12.2016 bis 25.07.2018 zum Vorstandsvorsitzenden der F. Victor S-Stiftung bestellt ist.

Es wird festgestellt, dass der Kläger zu 2) von dem Stifter S durch dessen notarielles Testament vom 27.01.2012 (Urkunde des Notar Dr. Q2 in Köln Nr. xxx/xxxx P) für die Amtsperiode vom 10.12.2016 bis zum 09.12.2021 zum Vorstand der S3 bestellt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) trägt die Beklagte zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 1) zu 70 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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