10 O 146/16•Landgericht Aachen, 2016-12-06, 10 O 146/16
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Landgericht Aachen — 10 O 146/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-06
Aktenzeichen: 10 O 146/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:1206.10O146.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.738,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des PKW VW Tiguan, Baujahr 2012 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXXXXXXXX.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des PKW VW Tiguan, Baujahr 2012 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXXXXXXXX in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen kann der Kläger die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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