9 O 522/10•Landgericht Aachen, 2013-06-14, 9 O 522/10
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Landgericht Aachen — 9 O 522/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-14
Aktenzeichen: 9 O 522/10
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0614.9O522.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2010 (Rechtshängigkeit) zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrages leistet.
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