Landgericht Aachen, 2003-06-18, 11 O 72/00

11 O 72/00Tribunal Cantonal18 de jun. de 2003

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Landgericht Aachen — 11 O 72/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-18

Aktenzeichen: 11 O 72/00

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0618.11O72.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500 € nebst 4 % Zinsen seit dem 20.1.2000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den dem Kläger in Zukunft als Folge des Behandlungsfehlers des Beklagten vom 21.3.1997 entstehenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche des Klägers nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43 % und der Beklagte zu 57 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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