3 T 115/03•Landgericht Aachen, 2003-04-02, 3 T 115/03
Landgericht Aachen, 2003-04-02, 3 T 115/03
3 T 115/03Tribunal Cantonal2 de abr. de 2003
Regest
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unzulässig, wenn der Schuldner die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung erfüllt.
Texto completo
Landgericht Aachen — 3 T 115/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-04-02
Aktenzeichen: 3 T 115/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0402.3T115.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: InsO § 14 Abs. 1
Leitsätze
Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unzulässig, wenn der Schuldner die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung erfüllt.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.
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