Landesarbeitsgericht Köln, 2025-07-15, 7 SLa 9/25

7 SLa 9/25Tribunal do Trabalho15 de jul. de 2025

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Inhaltsangabe: Einzelfallentscheidung zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung

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Landesarbeitsgericht Köln — 7 SLa 9/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-15

Aktenzeichen: 7 SLa 9/25

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0715.7SLA9.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 9, 10 KSchG; § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO

Leitsätze

Inhaltsangabe:

Einzelfallentscheidung zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– in Nr. 4 des Tenors (Auflösungsantrag) abgeändert:

a. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum Ablauf des 30.04.2024 aufgelöst.

b. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 14.700,- Euro brutto zu zahlen.

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– in Nr. 3 des Tenors (Annahmeverzugslohn) abgeändert und die Klage insoweit endgültig abgewiesen.

  2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

  3. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– wird hinsichtlich der geltend gemachten Bonusansprüche als unzulässig verworfen.

  4. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– in Nr. 5 des Tenors (Widerklage) abgeändert und die Widerklage abgewiesen.

  5. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

  6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.

  7. Die Revision wird nicht zugelassen.

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