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3 SLa 629/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-04-10, 3 SLa 629/24
3 SLa 629/24Tribunal do Trabalho10 de abr. de 2025
Der auf Grund eines Guthabens in einem Langzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers wird auch dann durch seine Freistellung erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nachträglich im Freistellungzeitraum arbeitsunfähig erkrankt
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 3 SLa 629/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0410.3SLA629.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 611a Abs. 2 BGB
Der auf Grund eines Guthabens in einem Langzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers wird auch dann durch seine Freistellung erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nachträglich im Freistellungzeitraum arbeitsunfähig erkrankt
1.) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.07.2024 – 2 Ca 2632/24 – wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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