Landesarbeitsgericht Köln, 2025-03-11, 7 SLa 512/24

7 SLa 512/24Tribunal do Trabalho11 de mar. de 2025

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Regest

Ein Arbeitnehmer, der auf Basis eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung abschließt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Anpassung seines Aufhebungsvertrages, wenn der Arbeitgeber später ein neues Freiwilligenprogramm mit verbesserten Konditionen ausrollt.

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Landesarbeitsgericht Köln — 7 SLa 512/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-11

Aktenzeichen: 7 SLa 512/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0311.7SLA512.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 313 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Ein Arbeitnehmer, der auf Basis eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung abschließt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Anpassung seines Aufhebungsvertrages, wenn der Arbeitgeber später ein neues Freiwilligenprogramm mit verbesserten Konditionen ausrollt.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.09.2024 –19 Ca 2283/24– wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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