Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-26, 4 SLa 400/24

4 SLa 400/24Tribunal do Trabalho26 de fev. de 2025

Abrir fonte

Texto completo

Landesarbeitsgericht Köln — 4 SLa 400/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-26

Aktenzeichen: 4 SLa 400/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0226.4SLA400.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2024 – Aktenzeichen 2 Ca 49/24 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 22.12.2023 nicht aufgelöst worden ist.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu zahlen

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  6. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

  7. Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.