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4 Sa 384/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-09-15, 4 Sa 384/23
4 Sa 384/23Tribunal do Trabalho15 de set. de 2023
Ermächtigt eine Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber einseitig dazu, ein bereits erarbeitetes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto zu verwenden, um dem Arbeitnehmer künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, verschiebt diese Regelung in unrechtmäßiger Art und Weise das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer nicht frei darüber entscheiden kann, ob und wieviele Schichten ihm zugeteilt werden.
Entscheidungsdatum: 2023-09-15
Aktenzeichen: 4 Sa 384/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0915.4SA384.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 77 Absatz 3 BetrVG; § 615 Satz 3 BGB
Ermächtigt eine Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber einseitig dazu, ein bereits erarbeitetes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto zu verwenden, um dem Arbeitnehmer künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, verschiebt diese Regelung in unrechtmäßiger Art und Weise das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer nicht frei darüber entscheiden kann, ob und wieviele Schichten ihm zugeteilt werden.
I) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2022 - 1 Ca 6872/21 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, eine Umbuchung des Zeitguthabens des Stundenkontos und des Feiertagskontos ohne Zustimmung des Klägers auf das Sollkonto vorzunehmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II) Es wird festgestellt, dass das Guthaben des Klägers auf seinem Stundenkonto zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt 402,37 Stunden beträgt.
III) Es wird festgestellt, dass das Guthaben des Klägers auf seinem Feiertagsstundenkonto zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt 176 Stunden beträgt.
IV) Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
V) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
VI) Die Revision wird nicht zugelassen.
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