Landesarbeitsgericht Köln, 2023-09-12, 4 Sa 12/23

4 Sa 12/23Tribunal do Trabalho12 de set. de 2023

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Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 12/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-12

Aktenzeichen: 4 Sa 12/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0912.4SA12.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 109 GewO

Tenor

I) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2022 – 4 Ca 4218/22 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des mit Datum vom 24.01.2022 erteilten Zeugnisses ein neues Zeugnis auf Geschäftspapier gedruckt zu erteilen, in welchem folgende Formulierungen ersetzt werden:

a) Seite 1 (letzter Absatz): „Er hat sich engagiert in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig.“

ändern in:

„Er hat sich engagiert in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich.“

b) Seite 2 (Dritter Absatz): „Herr F galt als Führungskraft, die es verstand, seine Mitarbeiter zu fördern, zu informieren und Aufgaben und Verantwortung zu delegieren.“

ändern in:

„Wir schätzen Herrn F als engagierte Führungskraft, die es verstand, seine Mitarbeiter zu fördern, zu informieren und Aufgaben und Verantwortung in angemessenem Umfang zu delegieren.“

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

III) Die Revision wird nicht zugelassen.

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