Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-23, 6 Sa 606/22

6 Sa 606/22Tribunal do Trabalho23 de mar. de 2023

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Regest

Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.

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Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 606/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-23

Aktenzeichen: 6 Sa 606/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0323.6SA606.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 15 AGG; § 1 AGG; § 165 SGB IX

Leitsätze

Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.

Tenor

1 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.02.2022 - 16 Ca 5028/21 - wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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