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11 Sa 31/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-07-14, 11 Sa 31/21
11 Sa 31/21Tribunal do Trabalho14 de jul. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-14
Aktenzeichen: 11 Sa 31/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0714.11SA31.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 3 EFZG
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.12.2020 – 3 Ca 155/20 – unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.400,00 € brutto abzüglich bezogenem Krankengeld in Höhe von 511,10 € netto nebst Zinsen aus dem sich ergebenden Differenzbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.316,13 € brutto abzüglich bezogenem Krankengeld in Höhe von 562,11 € netto nebst Zinsen aus dem sich ergebenden Differenzbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 36 % und der Beklagten zu 64 %, die erstinstanzlichen Kosten dem Kläger zu 68 % und der Beklagte zu 32 %, auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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