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3 SaGa 2/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-02-17, 3 SaGa 2/21
3 SaGa 2/21Tribunal do Trabalho17 de fev. de 2021
Einzelfall Weiterbeschäftigung
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 3 SaGa 2/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0217.3SAGA2.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Einzelfall Weiterbeschäftigung
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 – 2 Ga 39/20 – teilweise abgeändert und die Verfügungsbeklagte verurteilt, den Verfügungskläger als Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verfügungsbeklagten nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TVöD bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsrechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln Az:8 Sa 558/19, weiterzubeschäftigen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.
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