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10 Sa 284/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-08-11, 10 Sa 284/21
10 Sa 284/21Tribunal do Trabalho11 de ago. de 2021
Restricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem Arbeitnehmer von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Arbeitgeber neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung: hier konkludente Verpflichtung der Beklagten abgelehnt.
Entscheidungsdatum: 2021-08-11
Aktenzeichen: 10 Sa 284/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0811.10SA284.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 74 Abs. 2 HGB, § 74b Abs. 2 HGB, § 110 GewO
Restricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem Arbeitnehmer von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Arbeitgeber neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat
Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung: hier konkludente Verpflichtung der Beklagten abgelehnt.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 17.02.2021 – 3 Ca 470/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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