Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-05-29, 7 Sa 188/09

7 Sa 188/09Tribunal do Trabalho29 de mai. de 2009

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Ein Besserungsschein in einem Sanierungstarifvertrag kann zu einem Wiederaufleben der Altverpflichtung führen. Es ist dann nicht erforderlich, dass zwischen den Parteien zum Zeit-punkt des Wiederauflebens der Altverpflichtung noch ein Arbeitsverhältnis besteht.

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Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 188/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-29

Aktenzeichen: 7 Sa 188/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0529.7SA188.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 397 BGB; § 4 Abs. 4 TVG

Leitsätze

Ein Besserungsschein in einem Sanierungstarifvertrag kann zu einem Wiederaufleben der Altverpflichtung führen. Es ist dann nicht erforderlich, dass zwischen den Parteien zum Zeit-punkt des Wiederauflebens der Altverpflichtung noch ein Arbeitsverhältnis besteht.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 08.01.2009 – Az.: 3 Ca 1078/08 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

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