Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-20, 10 Sa 1407/08

10 Sa 1407/08Tribunal do Trabalho20 de mar. de 2009

Abrir fonte

Regest

1. Freigestellte Betriebsratsmitglieder unterliegen hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sie haben sich aber während der betriebsübli-chen Arbeitszeit für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereitzuhalten. 2. Zur Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1407/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-20

Aktenzeichen: 10 Sa 1407/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0320.10SA1407.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 242, 611, 1004 BGB, §§ 23, 38 BetrVG, Art. 9 GG

Leitsätze

  1. Freigestellte Betriebsratsmitglieder unterliegen hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sie haben sich aber während der betriebsübli-chen Arbeitszeit für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereitzuhalten.

  2. Zur Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.08.2008 – 5 Ca 1040/08 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.