Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-04-17, 17 Sa 2201/07

17 Sa 2201/07Tribunal do Trabalho17 de abr. de 2008

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Regest

Das ERA ist betrieblich einzuführen. Wechselt der Arbeitgeber nach Abschluss der ERA-Tarifverträge und vor Einführung von dem ERA im Betrieb von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft des Arbeitgeberverbandes und schließt er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Beschäftigten Änderungsverträge, die die Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen, so kann er nicht für zwei Arbeitnehmer, die sich den Änderungsverträgen verweigert haben, das ERA einführen.

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Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 2201/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 17 Sa 2201/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0417.17SA2201.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Das ERA ist betrieblich einzuführen. Wechselt der Arbeitgeber nach Abschluss der ERA-Tarifverträge und vor Einführung von dem ERA im Betrieb von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft des Arbeitgeberverbandes und schließt er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Beschäftigten Änderungsverträge, die die Geltung der ERA-Tarifverträge

ausschließen, so kann er nicht für zwei Arbeitnehmer, die sich den Änderungsverträgen verweigert haben, das ERA einführen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.08.2007 - 3 Ca 2839/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht zum 01.03.2006 das Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie NRW vom 18.12.2003 im Sinne des § 2 Abs. 3 des ERA-Einführungstarifvertrags vom 18.12.2003 eingeführt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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