Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-03, 15 Sa 1880/06

15 Sa 1880/06Tribunal do Trabalho3 de mai. de 2007

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Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 1880/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-03

Aktenzeichen: 15 Sa 1880/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0503.15SA1880.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 626 BGB, § 1 KSchG

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.10.2006 – 4 Ca 1716/06 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 12.06.2006 nicht mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.12.2006 fortbestanden hat.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen bis zum 31.12.2006 weiter zu beschäftigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert beträgt 19.000,00 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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