2 Ca 5482/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-18, 2 Ca 5482/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-18, 2 Ca 5482/05
2 Ca 5482/05Tribunal do Trabalho18 de jul. de 2006
Regest
Landesarbeitsgericht Hamm 6 Sa 1383/06 noch nicht terminiert
Texto completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ca 5482/05 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-18
Aktenzeichen: 2 Ca 5482/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0718.2CA5482.05.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: Betriebsübergang, § 613 a BGB
Leitsätze
Landesarbeitsgericht Hamm
6 Sa 1383/06
noch nicht terminiert
Tenor
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Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis bis zum 21.09.2005 ordentlich abzurechnen.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 08.11.2001 mit der Fa. S2xxxxx L1xxx GmbH & Co. F1xxxxxxxxxxxxxxxxxx KG und dem derzeitigen Gehalt von 4.269,30 EUR brutto zu beschäftigen.
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung der Beklagten zu 2) vom 04.01.2006 aufgelöst worden ist.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung in dem Arbeitsverhältnis erstreckt.
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Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Kläger für den Zeitraum 22.09. - 31.12.2005 ordentlich abzurechnen sowie den Rentenversicherungsnachweis 2005 an den Kläger heraus zu geben.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60,52 % und die Beklagte zu 2) zu 39,48 %.
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Streitwert: 24.231,15 EUR
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