16 Sa 1593/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-05-22, 16 Sa 1593/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-05-22, 16 Sa 1593/05
16 Sa 1593/05Tribunal do Trabalho22 de mai. de 2006
Regest
Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Arbeitnehmer erheblich Überstunden geleistet hat, so kann die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung ermittelt werden
Texto completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1593/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-22
Aktenzeichen: 16 Sa 1593/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0522.16SA1593.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 287 II ZPO
Leitsätze
Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Arbeitnehmer erheblich Überstunden geleistet hat, so kann die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung ermittelt werden
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.04.2005 - 5 Ca 3290/04 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, Überstundenvergütung in Höhe von 3.459,37 € brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2004 zu zahlen, auszahlbar an die Bundesagentur für Arbeit.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 6/5, der Kläger zu 1/6.
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