12 Sa 136/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-28, 12 Sa 136/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-28, 12 Sa 136/06
12 Sa 136/06Tribunal do Trabalho28 de mar. de 2006
Texto completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 136/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-28
Aktenzeichen: 12 Sa 136/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0328.12SA136.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BGB § 626, KSchG § 1 Abs. 2
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - wird als unzulässig verworfen.
Die Berufung der Beklagten zu 3. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - wird zurückgewiesen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - wird aus Gründen der Klarstellung wie folgt gefasst:
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 3. durch die Kündigung der Beklagten zu 3. vom 18.07.2005 nicht beendet wurde.
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Die Beklagte zu 3. wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 21.05.2004 als Organisationsleiter zuständig für das Gebiet II der Filialdirektion B3xxxxxxx weiterzubeschäftigen.
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Der Auflösungsantrag der Beklagten zu 3. wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges zu einem Gesamtstreitwert von 45.000,00 EUR tragen der Kläger 6/10 und die Beklagte zu 3. 4/10.
Von den Kosten des zweiten Rechtszuges zu einem Gesamtstreitwert von 45.000,00 EUR tragen die Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner 5/10, der Kläger 1/10 und die Beklagte zu 3. 4/10.
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