Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-02-08, 19 Sa 2287/04

19 Sa 2287/04Tribunal do Trabalho8 de fev. de 2005

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Eine negative Zukunftsprognose rechtfertigt eine Kündigung wegen Trunksucht in der Regel nicht, ohne dass es bereits in der Vergangenheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gekommen ist.

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Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 2287/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-08

Aktenzeichen: 19 Sa 2287/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0208.19SA2287.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Leitsätze

Eine negative Zukunftsprognose rechtfertigt eine Kündigung wegen Trunksucht in der Regel nicht, ohne dass es bereits in der Vergangenheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gekommen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen das (Teil-)Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 30.09.2004 - 4 Ca 1035/04 - teilweise abgeändert und wie folgt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 26.04.2004 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden ist.

Das Arbeitsverhältnis wird zum 31.10.2004 aufgelöst.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 30.000,00 € zu zahlen.

Die Beklagte hat 4/5 und der Kläger 1/5 der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

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