Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-11-08, 8 Sa 1798/04

8 Sa 1798/04Tribunal do Trabalho8 de nov. de 2004

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Regest

Zur Interessenabwägung beim Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines Außendienstlers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

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Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1798/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-08

Aktenzeichen: 8 Sa 1798/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1108.8SA1798.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: ZPO §§ 935, 940

Leitsätze

Zur Interessenabwägung beim Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines Außendienstlers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Tenor

Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, den Verfügungskläger bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (31.01.2005) zu den bisherigen Bedingungen seines Anstellungsvertra-ges und unter Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeuges Opel Astra oder gleichwertig als Außendienstmitarbeiter zu beschäfti-gen.

Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 6.238,00 EUR festgesetzt.

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