7 Sa 918/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-10, 7 Sa 918/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-10, 7 Sa 918/04
7 Sa 918/04Tribunal do Trabalho10 de set. de 2004
Regest
Regelt der Arbeitgeber das In-Kraft-Treten des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zwar unter der Hauptüberschrift "Wettbewerbsverbot" jedoch ohne weitere Hervorhebung im Ab-schnitt "Vertragsstrafe", so ist von einer Überraschungsklausel auszugehen, die nicht Ver-tragsinhalt wird. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer vor Un-terzeichnung des Vertrages unter ausdrücklichem Hinweis auf die „Fundstelle“ auf die auf-schiebende Bedingung hingewiesen wurde.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 918/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-10
Aktenzeichen: 7 Sa 918/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0910.7SA918.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 74 Abs. 1 HGB, § 110 GewO, §§ 305, 306 BGB
Leitsätze
Regelt der Arbeitgeber das In-Kraft-Treten des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zwar unter der Hauptüberschrift "Wettbewerbsverbot" jedoch ohne weitere Hervorhebung im Ab-schnitt "Vertragsstrafe", so ist von einer Überraschungsklausel auszugehen, die nicht Ver-tragsinhalt wird. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer vor Un-terzeichnung des Vertrages unter ausdrücklichem Hinweis auf die „Fundstelle“ auf die auf-schiebende Bedingung hingewiesen wurde.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 01.04.2004 - 3 (1) Ca 1346/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.416,36 € brutto nebst 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB von jeweils 4.104,09 € seit dem 31.08.2003, 30.09.2003, 31.10.2003 und 30.11.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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