Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-03-31, 18 Sa 2219/03

18 Sa 2219/03Tribunal do Trabalho31 de mar. de 2004

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Regest

Auch wenn die Leistungsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsunfall zurückzu-führen ist, ergibt sich aus der erhöhten Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber nicht die Ver-pflichtung, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizukündigen oder durch Änderungskündi-gung zu schaffen.

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Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2219/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-31

Aktenzeichen: 18 Sa 2219/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0331.18SA2219.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1 und 2 KSchG

Leitsätze

Auch wenn die Leistungsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsunfall zurückzu-führen ist, ergibt sich aus der erhöhten Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber nicht die Ver-pflichtung, einen leidensgerechten Arbeitsplatz freizukündigen oder durch Änderungskündi-gung zu schaffen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 20.11.2003 - 1 Ca 677/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

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