8 Sa 1259/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-05, 8 Sa 1259/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-05, 8 Sa 1259/02
8 Sa 1259/02Tribunal do Trabalho5 de mai. de 2003
Regest
Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1259/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-05
Aktenzeichen: 8 Sa 1259/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0505.8SA1259.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 613a BGB
Leitsätze
Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 16.04.2002 -2 (1) Ca 2401/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückge-wiesen.
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