projetos
12 SLa 302/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-10-09, 12 SLa 302/24
12 SLa 302/24Tribunal do Trabalho9 de out. de 2024
1. Additional-Tier-1-Anleihen als zusätzliches Kernkapital i.S.v. Art. 25, 51 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind kein Eigenkapital i.S.d. HGB. 2. Aus einer Additional-Tier-1-Anleihe resultiert in dem Jahr, in welchem sie begeben wird, nicht zugleich ein Ertrag bei dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, weil der Anleihe zugleich eine bilanzielle Schuld gegenübersteht. Außerdem steht dem Emittenten das eingesammelte Kapital nur im Herabschreibungsfall, d.h. unabhängig von einem handelsrechtlichen Ereignis, endgültig zur Verfügung. 3. Negative wirtschaftliche Prognose einer Bank zum 01.07.2022 u.a. unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs.
Entscheidungsdatum: 2024-10-09
Aktenzeichen: 12 SLa 302/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:1009.12SLA302.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12
Normen: Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; Art. 54 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen; § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG; § 315 BGB; Art. 67 EGHGB; § 266 Abs. 3 HGB, § 272 Abs. 1, 2 HGB, § 289 Abs. 1 HGB
Additional-Tier-1-Anleihen als zusätzliches Kernkapital i.S.v. Art. 25, 51 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind kein Eigenkapital i.S.d. HGB.
Aus einer Additional-Tier-1-Anleihe resultiert in dem Jahr, in welchem sie begeben wird, nicht zugleich ein Ertrag bei dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, weil der Anleihe zugleich eine bilanzielle Schuld gegenübersteht. Außerdem steht dem Emittenten das eingesammelte Kapital nur im Herabschreibungsfall, d.h. unabhängig von einem handelsrechtlichen Ereignis, endgültig zur Verfügung.
Negative wirtschaftliche Prognose einer Bank zum 01.07.2022 u.a. unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.03.2024 -14 Ca 3142/23 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.