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7 Sa 1186/23•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-07-19, 7 Sa 1186/23
7 Sa 1186/23Tribunal do Trabalho19 de jul. de 2024
1. Ein Stichtag in einer Gesamtzusage, wonach einem Arbeitnehmer, der sich nach dem Stichtag in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodel befindet, eine Inflationsausgleichsprämie, die zugleich auch Arbeitsleistung belohnt, nicht zusteht, ist unwirksam. 2. Wird eine Zahlung an Teilzeitbeschäftigte entsprechend der Höhe ihres Arbeitszeitanteils gezahlt, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, spricht dies ohne weitere Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Zahlung Arbeitsleistung vergütet werden soll.
Entscheidungsdatum: 2024-07-19
Aktenzeichen: 7 Sa 1186/23
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0719.7SA1186.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG
Ein Stichtag in einer Gesamtzusage, wonach einem Arbeitnehmer, der sich nach dem Stichtag in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodel befindet, eine Inflationsausgleichsprämie, die zugleich auch Arbeitsleistung belohnt, nicht zusteht, ist unwirksam.
Wird eine Zahlung an Teilzeitbeschäftigte entsprechend der Höhe ihres Arbeitszeitanteils gezahlt, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, spricht dies ohne weitere Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Zahlung Arbeitsleistung vergütet werden soll.
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.11.2023 - 12 Ca 3242/23 - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.000,00 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3. Die Kosten zweiter Instanz trägt der Kläger zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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