projetos
12 Sa 154/21•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-07-07, 12 Sa 154/21
12 Sa 154/21Tribunal do Trabalho7 de jul. de 2021
1. Für die Abgrenzung eines Dienstleistungsvertrags in der Form eines sog. gemischten Ver-trages von Arbeitnehmerüberlassung ist die Analyse des Vertragsgegenstandes maßgeb-lich, so wie er sich in vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Hinsicht darstellt und den sich daraus ergebenden Folgen für die Eingliederung und Weisungsbefugnis oder Auf-sicht und Leitung bei dem Vertragspartner, der Gerät und Personal zur Verfügung gestellt bekommt. 2. Bei einer Wet-Lease-Vereinbarung in der Form des sog. ACMIO-Vertrags im Bereich der Luftfahrt handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um Arbeitnehmer-überlassung. 3. Zur Abgrenzung zwischen zulässiger Vertragsgestaltung und Gestaltungsmissbrauch zur Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: 12 Sa 154/21
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0707.12SA154.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 16 GR-Charta EU; Art. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008; Art. 3 Abs. 1 LeihArbeitsRL, Art. 5 Abs. 5 LeiharbeitsRL; Art. 1 Abs. 3 RL 96/71/EG; § 61a Abs. 3 ArbGG, § 67 Abs. 2 ArbGG; § 1 Abs. 1 AÜG, § 9 Abs. 1 AÜG, § 10 Abs. 1 AÜG; § 613a Abs. 1 BGB; § 557 HGB; § 520 Abs. 3 ZPO, § 533 ZPO
Für die Abgrenzung eines Dienstleistungsvertrags in der Form eines sog. gemischten Ver-trages von Arbeitnehmerüberlassung ist die Analyse des Vertragsgegenstandes maßgeb-lich, so wie er sich in vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Hinsicht darstellt und den sich daraus ergebenden Folgen für die Eingliederung und Weisungsbefugnis oder Auf-sicht und Leitung bei dem Vertragspartner, der Gerät und Personal zur Verfügung gestellt bekommt.
Bei einer Wet-Lease-Vereinbarung in der Form des sog. ACMIO-Vertrags im Bereich der Luftfahrt handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um Arbeitnehmer-überlassung.
Zur Abgrenzung zwischen zulässiger Vertragsgestaltung und Gestaltungsmissbrauch zur Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung (hier verneint).
I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.12.2020 - 12 Ca 4095/20 - wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
III.Die Revision wird zugelassen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.