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4 Sa 70/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2020-04-29, 4 Sa 70/19
4 Sa 70/19Tribunal do Trabalho29 de abr. de 2020
1) Das Führen von gerichtlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften kraft richterli-cher Anordnung durch einen Mitarbeiter des Jugendamts fällt in der Regel unter die Tä-tigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. 2) Die Tätigkeit eines Amtsvormunds gemäß Ziffer 1 ist in der Regel nicht in die Entgelt-gruppe S15 eingruppiert (keine Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung).
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 4 Sa 70/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2020:0429.4SA70.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 12 TVöD-V/VKA
Das Führen von gerichtlich bestellten Vormundschaften/Pflegschaften kraft richterli-cher Anordnung durch einen Mitarbeiter des Jugendamts fällt in der Regel unter die Tä-tigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Tätigkeit eines Amtsvormunds gemäß Ziffer 1 ist in der Regel nicht in die Entgelt-gruppe S15 eingruppiert (keine Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Be-deutung).
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.12.2018 - 3 Ca 1974/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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