projetos
13 Ta 96/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2020-02-05, 13 Ta 96/19
13 Ta 96/19Tribunal do Trabalho5 de fev. de 2020
1. Der Sinn und Zweck der Vorbemerkung 8 KV GKG erschöpft sich nicht darin, eine für das Gericht eintretende Arbeitsersparnis zu honorieren. Vielmehr verfolgt der Gesetzgeber mit der Regelung vordringlich aus sozialpolitischen Gründen das Anliegen, eine Verständigung zwi-schen den Parteien in besonderer Weise gebührenrechtlich zu fördern. 2. Ein Vergleich über sämtliche Streitgegenstände lässt daher selbst dann nach der Vorbe-merkung die in dem betreffenden Rechtszug angefallene Gebühr entfallen, wenn die Parteien ihn erst nach Urteilsverkündung schließen. Eine Zäsur tritt erst ein, wenn gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird oder wenn es mangels Einlegung eines Rechtsmittels rechtskräftig wird.
Entscheidungsdatum: 2020-02-05
Aktenzeichen: 13 Ta 96/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2020:0205.13TA96.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Vorbemerkung 8 KV GKG
Der Sinn und Zweck der Vorbemerkung 8 KV GKG erschöpft sich nicht darin, eine für das Gericht eintretende Arbeitsersparnis zu honorieren. Vielmehr verfolgt der Gesetzgeber mit der Regelung vordringlich aus sozialpolitischen Gründen das Anliegen, eine Verständigung zwi-schen den Parteien in besonderer Weise gebührenrechtlich zu fördern.
Ein Vergleich über sämtliche Streitgegenstände lässt daher selbst dann nach der Vorbe-merkung die in dem betreffenden Rechtszug angefallene Gebühr entfallen, wenn die Parteien ihn erst nach Urteilsverkündung schließen. Eine Zäsur tritt erst ein, wenn gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird oder wenn es mangels Einlegung eines Rechtsmittels rechtskräftig wird.
Die Beschwerde der Landeskasse vom 25.01.2019 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 10.01.2019 - 4 Ca 1249/17 - wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.