13 Sa 460/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-10-27, 13 Sa 460/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-10-27, 13 Sa 460/16
13 Sa 460/16Tribunal do Trabalho27 de out. de 2016
Regest
1. Aus § 9 TzBfG lässt sich kein Anspruch auf eine bloße Erhöhung der vereinbarten Arbeitszeit ableiten. Hat ein Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsstunden zu vergeben, ist er darin frei, welchen Teilzeitbeschäftigten er eine Verlängerung der Arbeitszeit anbietet (Anschluss an BAG 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 -). 2. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat bei der Vergabe freier Stundendeputate keine Bestenauslese durchzuführen. Bei der Erhöhung der Stundenzahl eines bereits im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers handelt es sich nicht um einen "Zugang" iSv. Art. 33 Abs. 2 GG.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 460/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-27
Aktenzeichen: 13 Sa 460/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:1027.13SA460.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 TzBfG
Leitsätze
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Aus § 9 TzBfG lässt sich kein Anspruch auf eine bloße Erhöhung der vereinbarten Arbeitszeit ableiten. Hat ein Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsstunden zu vergeben, ist er darin frei, welchen Teilzeitbeschäftigten er eine Verlängerung der Arbeitszeit anbietet (Anschluss an BAG 13.02.2007 - 9 AZR 575/05 -).
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Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat bei der Vergabe freier Stundendeputate keine Bestenauslese durchzuführen. Bei der Erhöhung der Stundenzahl eines bereits im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers handelt es sich nicht um einen "Zugang" iSv. Art. 33 Abs. 2 GG.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 03.11.2015 - 2 Ca 524/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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