13 Sa 356/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-10-20, 13 Sa 356/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-10-20, 13 Sa 356/16
13 Sa 356/16Tribunal do Trabalho20 de out. de 2016
Regest
Zur Frage, welche kündigungsrechtlichen Folgen es hat, wenn der Arbeitgeber es unterlässt, vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten, und zwar vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer ein solches etwa anderthalb Jahre zuvor abgelehnt hatte, danach jedoch erneut die Voraussetzungen für die Durchführung eines bEM eingetreten sind.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 356/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-20
Aktenzeichen: 13 Sa 356/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:1020.13SA356.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 84 Abs. 2 SGB IX; § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze
Zur Frage, welche kündigungsrechtlichen Folgen es hat, wenn der Arbeitgeber es unterlässt, vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten, und zwar vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer ein solches etwa anderthalb Jahre zuvor abgelehnt hatte, danach jedoch erneut die Voraussetzungen für die Durchführung eines bEM eingetreten sind.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.04.2016 - 2 Ca 5709/15 - abgeändert:
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.01.2016 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2015 nicht aufgelöst ist.
Die erstinstanzlichen Kosten hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin im Termin am 18.01.2016 entstandenen Kosten. Diese hat die Klägerin zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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