Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-07-02, 4 Sa 321/14

4 Sa 321/14Tribunal do Trabalho2 de jul. de 2014

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Regest

1) Zur Frage, ob es dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn ein wegen Stillegung des Betriebes vereinbarter Sozialplan solche Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausschließt, die als beurlaubte Beamte über ein Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis zur DT AG verfügen. 2) Zur Frage, ob es den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn eine neben dem Sozialplan gesondert abgeschlossene Betriebsvereinbarung zur Zahlung einer Sonderprämie bei streitloser Beendigung des Arbeitsverhältnisses solche Arbeitnehmer von ihrem Geltungsbereich ausschließt, die als beurlaubte Beamte über ein Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis zur DT AG verfügen.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 321/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 4 Sa 321/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:0702.4SA321.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 75 I BetrVG; Art. 3 I GG

Leitsätze

  1. Zur Frage, ob es dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn ein wegen Stillegung des Betriebes vereinbarter Sozialplan solche Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausschließt, die als beurlaubte Beamte über ein Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis zur DT AG verfügen.

  2. Zur Frage, ob es den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn eine neben dem Sozialplan gesondert abgeschlossene Betriebsvereinbarung zur Zahlung einer Sonderprämie bei streitloser Beendigung des Arbeitsverhältnisses solche Arbeitnehmer von ihrem Geltungsbereich ausschließt, die als beurlaubte Beamte über ein Rückkehrrecht in ihr Beamtenverhältnis zur DT AG verfügen.

Tenor

Die Berufungen der Parteien werden unter Einschluss der Hilfs-

widerklagen und der Vollstreckungsschutzanträge der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 95 % der Kläger und zu 5 % die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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