5 Sa 830/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-22, 5 Sa 830/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-22, 5 Sa 830/11
5 Sa 830/11Tribunal do Trabalho22 de mar. de 2012
Regest
Das Wort "regelüberführt" in § 7 Abs. 1 ERTV eröffnet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, aus Anlass der Überführung von Tarifnormen aus einem alten in einen neuen Tarifvertrag, die objektiv nicht richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern den aktuellen Vorgaben des neuen Tarifvertrages anzupassen.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 830/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-22
Aktenzeichen: 5 Sa 830/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0322.5SA830.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 133, 157 BGB, § 7 Abs. 1 ERTV
Leitsätze
Das Wort "regelüberführt" in § 7 Abs. 1 ERTV eröffnet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, aus Anlass der Überführung von Tarifnormen aus einem alten in einen neuen Tarifvertrag, die objektiv nicht richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern den aktuellen Vorgaben des neuen Tarifvertrages anzupassen.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits-
gerichts Wesel vom 30.03.2011 -3 Ca 2345/10 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
-
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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