Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-10-27, 15 Sa 839/10

15 Sa 839/10Tribunal do Trabalho27 de out. de 2011

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 839/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-27

Aktenzeichen: 15 Sa 839/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1027.15SA839.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

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Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers weder durch die ordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 30.11.2009 noch durch die ordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 25.03.2010 beendet worden ist.

2.Die Anschlussberufung der Beklagten vom 27.09.2010 wird zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 3/7 und das beklagte Land zu 4/7; die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 2/7 und das beklagte Land zu 5/7.

4.Die Revision wird nicht zugelassen.

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